Geschichte Nahverkehrsplan

Mit Plan in die mobile Zukunft

Der Nahverkehrsplan, der als Rahmenplan einzuordnen ist, wurde erstmalig in Zusammenarbeit mit der Bahnstrukturreform in das PBefG (Personen-Beförderungs-Gesetz) aufgenommen. Durch den Nahverkehrsplan sollen die Interessen der öffentlichen Aufgabenträger geklärt und durchgesetzt werden.

Zudem ist in §6 NNVG auf Grundlage des PBefG konkretisiert, welche Funktion der Nahverkehrsplan (NVP) hat:

  • der NVP soll den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV bilden
  • der NVP wird vom Aufgabenträger beschlossen (in diesem Fall sind Stadt und Landkreis Osnabrück die Aufgabenträger)
  • der NVP ist begrenzt auf den räumlichen Bereich des Aufgabenträgers
  • der NVP gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei er bei Bedarf vor Ablauf des Fünfjahreszeitraumes anzupassen und fortzuschreiben ist.

Ebenso sind Anforderungen für die inhaltliche Gestaltung des NVP aufgelistet. So soll ein Nahverkehrsplan folgende Themen erörtern:

  • eine Bestandsaufnahme des ÖPNV („Bedienungsangebot“ und „wesentliche Verkehrsanlagen“)
  • die „Zielvorstellung“ für die weitere Gestaltung des ÖPNV
  • die „Maßnahmen“, die unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Aufgabenträgers zu ergreifen sind, um die aufgeführten Zielvorstellungen zu erreichen
  • den „Finanzbedarf“ und die finanzielle Beurteilung der „Folgekosten“ für die geplanten Investitionen der Maßnahmen, aufgeteilt nach SPNV (Schienen-Personen-Nahverkehr) und sonstigem Personennahverkehr
  • die Auflistung des „Finanzbedarfs für Betriebskostendefizite“ des vorhandenen bzw. des angestrebten Verkehrs
  • die Vorstellung, wie der oben dargestellte „Finanzbedarf“ gedeckt werden soll.

Der aktuell gültige 4. Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis Osnabrück wurde im Dezember 2019 verabschiedet.